Abiturientin bei Klassenfahrt vergewaltigt? Krankenakte wird durchleuchtet
Das Zittern geht weiter für einen ehemaligen Abiturienten des Closen-Gymnasiums und eine Mitschülerin der Abschlussklasse 2002. In dem Prozess um die angebliche Vergewaltigung auf einer Abschlussfahrt hat die Jugendkammer des Landgerichts auch am siebten Prozesstag kein Urteil gefällt, berichtet die Passauer Neue Presse in ihrer Ausgabe vom 12. November. Stattdessen wird in knapp zwei Wochen eine weitere Zeugin aussagen.
Hubertus Werner, der Rechtsanwalt des angeblichen Opfers, stellt kurz vor Abschluss der Beweisaufnahme fünf Anträge. Mithilfe eines Gutachtens des Deutschen Wetterdienstes will er die Zeugenaussagen einiger ehemaliger Abiturienten, die den Angeklagten entlasten könnten, in Frage stellen. Einige der ehemaligen Gymnasiasten wollen sich erinnert haben, dass sie den damals 20-Jährigen zuletzt sahen, als es noch dunkel war. Recherchen des Rechtsanwaltes ergaben, dass die Sonne in Kroatien um diese Jahreszeit bereits kurz vor vier Uhr aufgegangen sei. Die Vergewaltigung soll sich aber zu einem Zeitpunkt abgespielt haben, als es laut Wetterdienst bereits taghell gewesen sein müsste. Auch was die Vernehmung weiterer kroatischer Zeugen betrifft, lässt Hubertus Werner nicht locker: Mit Hilfe von Interpol solle geklärt werden, ob die im bisherigen Prozessverlauf säumigen Polizeibeamten, Justizvertreter und Mediziner angesichts der Bedeutung ihrer Aussagen nicht doch zu einer Vernehmung bereit wären – notfalls auch in Kroatien. Insbesondere der zuständige Ermittlungsbeamte und die Reiseleiterin könnten die Glaubhaftigkeit seiner Mandantin stärken, ist der Nebenklagevertreter überzeugt. Staatsanwalt Markus Brümmer macht Hubertus Werner auf ein großes Problem aufmerksam: »Die kroatischen Zeugen sind unerreichbar für uns. « Er rät deshalb davon ab, sie erneut zu laden. Auch das geforderte Gutachten des Wetterdienstes erachtet Brümmer als unnötig. Mehr Erfolg hat der Nebenklagevertreter mit dem Antrag, eine Ärztin des Kreiskrankenhauses Eggenfelden als Zeugin zu laden. Nach der Rückkehr aus Kroatien hatte sich die Abiturientin dort untersuchen lassen. Dabei seien Scheiden-Abschürfungen festgestellt worden, hat Hubertus Werner bei der Durchsicht der Krankenakte kürzlich erfahren. Mithilfe eines forensisch-gynäkologischen Fachgutachtens will der Rechtsanwalt beweisen, dass diese Verletzung in Zusammenhang mit einer Vergewaltigung steht. Die Jugendkammer beschließt letztendlich, die Krankenhausärztin zu laden. Sie soll übernächsten Freitag, am 25. November, ihre Aussage machen – als inzwischen 24. Zeugin. Ob das Gericht noch am selben Tag ein Urteil fällt, ist ungewiss. Möglicherweise endet der Prozess erst eine Woche später, am 2. Dezember.