Was das Au-pair-Mädchen alles erlebt hat, blieb im Unklaren. Am Rande der Arbeitsgerichtsverhandlung in Cham war von Misshandlungen die Rede und von einem Strafverfahren. Vor Gericht ging es nur ums Geld. Vor Gericht stand ein Ehepaar aus dem Landkreis Cham, dass dem Au pair aus Weißrussland nach dessen Angaben drei Monate kein Gehalt gezahlt hatte. Dabei ging es um monatlich 205 Euro Entlohnung, also um eine Gesamtsumme von 615 Euro, schreibt die Mittelbayerische Zeitung in ihrer Ausgabe vom 10.11.2005.
Gleich zu Beginn forderte der Mann die Richterin Eike Weißenfels auf, den Gütetermin wegen Verfahrensfehlern einzustellen. Er sei nicht ordnungsgemäß geladen worden. Darauf ließ sich die Richterin nicht ein. Da er gekommen sei, habe er die Ladung ja erhalten. Das Au-pair-Mädchen, das bereits wieder in sein Heimatland zurückgekehrt ist, wurde durch eine Anwältin vor Gericht vertreten. Das Mädchen habe am 10. April 2005 aufgehört, so die Anwältin. Es sei eine „fristlose Kündigung“ gewesen, so der Mann. Dem sei nicht so, erwiderte die Anwältin. Der Lohn sei zumindest für zwei Monate jeweils bar ausgezahlt worden, so die Ehefrau, doch gebe es dazu keine Zeugen und keine Quittungen. Sechs Euro seien im Januar abgezogen worden, da das Mädchen etwas kaputt gemacht habe. Dies sei immer wieder vorgekommen, zum Teil mit Absicht, behauptete das Ehepaar. Auch sei es einmal einfach weggelaufen und per Anhalter zu einem Au-pair-Treffen gefahren. Durch die Zerstörungen habe man jetzt Gegenforderungen, so das Ehepaar. Die Richterin erklärte den beiden, dass eine Aufrechnung bei solch einer geringen Entlohnung gesetzlich gar nicht zulässig sei. Nun soll sich das Au-pair-Mädchen bis Anfang Dezember schriftlich zu den Vorwürfen äußern.