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Auch in Armut lebende und von Armut bedrohte Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Erholung

Beschluss der DBJR-Vollversammlung

Eine soziale Grundsicherung, die viele Menschen vor der drohenden Armut schützen soll, ist de facto nicht mehr existent. Dies hat zur Folge, dass Kinder und Jugendliche von der Teilhabe an gesellschaftlichem Leben aktiv ausgegrenzt sind. Durch die Regelungen im Zweiten Sozi-algesetzbuch bleibt vielen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einer Ferienreise ver-wehrt, da es im Gegensatz zu den Regelungen im Bundessozialhilfegesetz keine finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten bei Ferienfahrten für Empfängerinnen und Empfänger des Ar-beitslosengelds II mehr gibt.

 

Durch diese Regelungen verhindert der Gesetzgeber seit Jahren aktiv, dass Kinder und Ju-gendliche, die Leistungen nach SGB II beziehen, deren Eltern Leistungsempfänger/innen sind oder in Armut leben, Urlaub und Erholung außerhalb der alltäglichen Strukturen sowie das Knüpfen sozialer Kontakte und Teilnahme an einem Teil des gesellschaftlichen Lebens erfah-ren können. Gerade diese Erfahrungen sind aber für Kinder und Jugendliche unverzichtbare Erlebnisse auf dem Weg zum Erwachsenwerden.

 

Aus diesem Grund fordert der Deutsche Bundesjugendring die Bundesregierung auf, im Rah-men der Diskussionen um das Armutsrisiko in Deutschland Hilfe für die aktuell betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien zu schaffen und die Förderung von pädago-gisch betreuten Ferienmaßnahmen im Rahmen des SGB II zu ermöglichen.

 

Der Deutsche Bundesjugendring fordert von der Bundesregierung, dass die Sozialgesetzge-bung die Teilnahme an pädagogisch betreuten Ferienreisen von Jugendverbänden ermöglicht und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagenturen das Recht erhalten, Ferienmaß-nahmen mit Einmalleistungen zu unterstützen und zu fördern.

 

Der Deutsche Bundesjugendring hält dies derzeit als kurzfristige Abhilfe mangels aktueller Alternativen für dringend geboten, weist aber darauf hin, dass er letztendlich eine grundsätzli-che Lösung der Armutsproblematik durch ein Grundeinkommen oberhalb der Grenze relativer Einkommensarmut anstrebt, die eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen ermöglicht und solche Einmalleistungen unnötig macht.