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Die wichtigsten Jugendschutzbestimmungen in europäischen Reiseländern

Ist man mit den Jugendschutzbestimmungen eines Reiselandes nicht vertraut, kann es schnell auch einmal Ärger geben. Um dies zu vermeiden, veröffentlichen „die verreiser“ der KINDERVEREINIGUNG Chemnitz e.V. eine aktuelle Zusammenfassung der wichtigsten Jugendschutzbestimmungen von 38 Reiseländern, heißt es in einer am 04.11.2008 bekannt gewordenen Pressemitteilung.

„Die letzten derartigen Auflistungen, beispielsweise der BAG Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. oder der KINDERVEREINIGUNG Chemnitz e.V., stammten aus dem Jahre 2004.“ so René Trübenbach, der an diesem Projekt maßgeblich beteiligt war und weiter: „In der Zwischenzeit gab es jedoch einige gesetzliche Neuregelungen in Deutschland und Europa. Es wurde also hohe Zeit für eine Aktualisierung dieser Liste.“ Dies wurde nun im Rahmen eines Fremdsprachenpraktikums geleistet. Die aktuellen Angaben zu den wichtigsten Jugendschutzbestimmungen der überwiegend europäischen Reiseländer stehen ab sofort im PDF- Format zum kostenlosen Download auf der Betreuer-Website der „verreiser“ zur Verfügung.

„Die Auflistung stellt eine wichtige Hilfestellung dar, insbesondere für Jugendgruppenleiter von Auslandsjugendreisen. Wir unterstützen damit gern jene Veranstalter, welche die Wahrnehmung der Fürsorgeund
Aufsichtspflicht sowie die Einhaltung gesetzlicher Jugendschutzbestimmungen ernst nehmen.“ so Jan Koch,
Projektleiter der „verreiser“. Scheinbar wird vieles nicht so heiß gegessen wie gekocht! Getreu diesem Motto werden gesetzliche Bestimmungen oftmals nicht wirklich durchgesetzt. So erfährt beispielsweise die Abgabe von Alkohol an
Minderjährige, das Rauchen in der Öffentlichkeit und der Aufenthalt in Diskotheken ohne die Begleitung von
verantwortlichen Betreuern in manchen Reiseländern eine gewisse Durchlässigkeit. Dennoch sind Jugendgruppenleiter und minderjährige Reiseteilnehmer gut beraten, sich möglichst an die offiziellen Regeln zu halten – nicht nur aus der eigenen Verantwortung heraus, sondern auch, um Ordnungsstrafen, peinliche Situationen oder anderweitigen Ärger und Stress zu vermeiden. Unkenntnis und Sprachbarrieren werden
möglicherweise auch schnell einmal zur Stolperfalle. Eltern empfiehlt der Verein, den Veranstalter ihrer Wahl zum
Thema Jugendschutz genau unter die Lupe zu nehmen.
Download und nähere Informationen: www.betreuer.verreiser.de (-> Andere Seiten im Internet -> Jugendschutz im Ausland PDF)

Darüber hinaus arbeitet auch die BAG an einer Neuauflage Ihrer Publikation, die unter Beteiligung des BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. (Berlin) erschien. Sie ist weiterhin auf den Seiten der BAG und des BundesForum ebenfalls zum kostenlosen Download erhältlich.