Rentenansprüche interessieren frisch gebackene Abiturienten in der Regel so viel wie der letzte Tadel im Klassenbuch. Doch Experten weisen darauf hin, dass Schüler, die nach der Reifeprüfung die Uni besuchen wollen und nicht zum nächstmöglichen Semester mit dem Studieren beginnen möchten, möglicherweise Ärger mit der Bundesversicherung für Angestellte (BfA) haben können. Also auch jene, die länger als üblich an einer Abireise teilnehmen oder sich eine unbefristete Auszeit im Ausland nehmen wollen?
So geschehen in einem konkreten Fall, der inzwischen vom Bundessozialgericht entschieden wurde. Einen Zeitraum von mehr als vier Monaten zwischen Beendigung der Schulausbildung und Beginn des Hochschulstudiums wollte die BfA als Ausbildungs-Anrechnungszeit – unvermeidbare Zwischenzeit – nicht anerkennen. Das Bundessozialgericht entschied jedoch, dass diese Vier-Monats-Frist zwischen Abitur und Studienbeginn keine starre zeitliche Grenze darstellen dürfe. Eine längere – über vier Monate hinausgehende – Unterbrechung sei unschädlich, wenn der Ausbildungswillige organisationsbedingt gehindert ist, das Studium früher aufzunehmen, weil die Ausbildungsabschnitte nicht nahtlos ineinander übergehen (AZ: B 4 RA 26/04). Doch die Experten empfehlen, in der Zeit nach dem Abi nicht zu trödeln und sich für das nächstmögliche Semester einzuschreiben, auch wenn’s so kurz nach den Abi-Prüfungen vielleicht schwer fällt, sich mit so entfernten Themen wie der eigenen Rente zu beschäftigen.