Hartz-IV-Empfänger bekommen die Klassenfahrt bezahlt
Immer noch gibt es Informationsbedarf in der Öffentlichkeit über die Finanzierungsmöglichkeiten von Schulfahrten.
Kinder von Hartz-IV-Empfängern müssen die Kosten für Klassenfahrten in voller Höhe bezahlt bekommen. Die bei den meisten Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen übliche Begrenzung der Kostenerstattung für Klassenfahrten sei vom Gesetz nicht gedeckt, urteilte das Bundessozialgericht (BSG). (Az: B 14 AS 36/07 R)
Mit dem Grundsatzurteil gab das BSG einer Berliner Familie Recht. Die Klassen der beiden Söhne hatten eine 719 Euro teure Fahrt nach Florenz beziehungsweise eine Fahrt ins brandenburgische Rüdnitz mit Kosten von 285 Euro unternommen.
Wie die meisten Arbeitsgemeinschaften hatten die JobCenter in Berlin ihre Kostenerstattung für Klassenfahrten aber gedeckelt. In Berlin lag die Grenze bei 400 Euro für Auslandsfahrten und 180 Euro für Fahrten nach Brandenburg. Die Deckelung habe man eingeführt, weil sonst auch "unangemessene" Reisen etwa nach China bezahlt werden müssten, hatte das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg erklärt.
Soziale Ausgrenzung soll verhindert werden
Wie das BSG entschied, ist eine solche Deckelung nicht erlaubt. Auch dürften die Arbeitsgemeinschaften nicht überprüfen, ob die Fahrten "angemessen" sind. Die Kosten seien "in voller Höhe zu übernehmen", sofern die Fahrt mehrtägig sei und dem Schulrecht entspreche. Im Vergleich zu anderen Ausgaben habe der Gesetzgeber Klassenfahrten bevorzugt, um eine Ausgrenzung der Kinder zu verhindern.
Zwar könne das Gericht die "moralischen Bedenken" gegen die Finanzierung teurer Ausflüge nachvollziehen. Doch das könne das Land nur verhindern, wenn es per Schulgesetz einen Höchstbetrag einführe.