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Investitionszulagengesetz: Erstmals auch das Beherbergungsgewerbe in die Förderung einbezogen

Durch das Investitionszulagengesetz 2007 werden nur Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit stärkende Erstinvestitionsvorhaben von ostdeutschen Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen gefördert. Erstmals ist auch das Beherbergungsgewerbe in die Förderung einbezogen. Dazu gehören insbesondere Betriebe der Hotellerie, Jugendherbergen oder Campingplätze, heißt es bei LIZzy. Erstinvestitionen seien beispielsweise Vorhaben zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte.

Begünstigte Investitionen sind die Anschaffung und die Herstellung von neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sowie die Anschaffung und die Herstellung neuer Gebäude des Anlagevermögens. Die Herstellung oder Anschaffung der zu einem Investitionsvorhaben gehörenden einzelnen Wirtschaftsgüter sind nur dann begünstigt, wenn der Investor das Vorhaben nach dem 20. Juli 2006 begonnen hat und die Wirtschaftsgüter nach dem 31. Dezember 2006 angeschafft oder fertig gestellt werden. Diese müssen grundsätzlich für eine Dauer von fünf Jahren zum Betrieb gehören.

Das InvZulG 2007, das mit der Genehmigung durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft Inkrafttreten kann, gilt für einen Förderzeitraum von 2007 bis 2009. In einer Vielzahl von Fällen wird die Förderung nach dem InvZulG 2007 der bisherigen Förderung von Investitionen entsprechen, die bisher geltenden Fördersätze nach dem Investitionszulagengesetz 2005 bleiben erhalten.