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Jetzt kleinere Sanierungen von Kinder- und Jugendübernachtungsstätten beantragen

Schwerin/Rostock. Die Förderung kleinerer Sanierungen von Kinder- und Jugendübernachtungsstätten sind nach Auskunft des Sozialministeriums Mecklenburg-Vorpommern jetzt möglich. Grundlage ist die Richtlinie 6 des Landesjugendplans, heißt es in der aktuellen infomail des Landesjugendringes Mecklenburg-Vorpommern. Um das Zuwendungsprüfverfahren zeitnah abschließen zu können, sollen die Anträge im ersten Quartal 2009 im Ministerium vorliegen. Zuständiger Mitarbeiter im Sozialministerium ist Herr Endrix, Tel. 0385 588-9168 walter.endrix@sm.mv-regierung.de, www.jugend.inmv.de