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Kinderrechte müssen auch für Hartz-IV-Familien gelten

Nicht nur das Bundesverfassungsgericht, sondern auch die Politik ist gefordert

Das Bundessozialgericht in Kassel hat in seinem gestrigen Urteil die Hartz- IV-Regelsätze für Unter-18-Jährige als verfassungswidrig bewertet. Es hat deutlich gemacht, dass eine prozentuale Ermittlung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

Damit hat das Gericht die Grundlage für eine Neuordnung der Hartz-IV- Gesetze gelegt, die Kinder und Jugendliche als Träger eigener Rechte und vollständige Individuen mit eigenen Bedarfen behandelt. Die im Rahmen des Konjunkturpakets beabsichtigte Bildung einer dritten Altersstufe durch die Bundesregierung wird diesem Anspruch nicht gerecht.

 

Ansgar Drücker, Geschäftsführer der Naturfreundejugend Deutschlands, fordert die Bundesregierung auf, nicht auf das Bundesverfassungsgericht zu warten, sondern umgehend mit der Erhebung der Daten für eine bedarfsgerechte Unterstützung von Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersstufen zu beginnen und entsprechende Gesetzesentwürfe auszuarbeiten. „Diese müssen die spezifischen Ausgaben von Kindern und Jugendlichen von Windeln über Schulsachen bis hin zu den Kosten für die Mobilität und Freizeitgestaltung Jugendlicher berücksichtigen“, so Drücker.

 

Kai Niebert, Bundesleiter der Naturfreundejugend Deutschlands kommentiert das Urteil grundlegender: „Wären Kinderrechte im Grundgesetz verankert, könnten sich die Abgeordneten die wiederholte Übergehung von Kinderrechten nicht mehr leisten. Hier rächt es sich, dass die große Koalition die einmalige Chance einer Mehrheit in Bundestag und Bundesrat offensichtlich nicht nutzen will, um die eigenständigen Rechte von Minderjährigen im Grundgesetz abzusichern.“

 

Die Naturfreundejugend Deutschlands setzt sich u.a. im Rahmen der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und mit Partizipationsveranstaltungen wie dem Kindergipfel ( www.kindergipfel.de ) für Kinderrechte ein. Aktuell setzt sich der Kinder- und Jugendverband dafür ein, dass auch junge Menschen aus Hartz-IV-Familien die Möglichkeit haben, an Kinder- und Jugendreisen teilzunehmen.