Kurzfristige Reise-Absagen rechtswidrig – BundesForum Kinder- und Jugendreisen verurteilt Tendenz
Berlin. Kurzfristige Stornierungen durch Reiseveranstalter wegen zu geringer Teilnehmerzahlen sind ohne gleichzeitiges Ersatzangebot illegal. Laut BundesForum Kinder- und Jugendreisen müssen Veranstalter dem Kunden Ersatz bieten, wenn seine Reise nicht stattfinden kann, heißt es in einer am 10.07.2009 verbreiteten Pressemitteilung. In den letzten Wochen häuften sich Berichte von Reiseveranstaltern, die in letzter Minute Reisen absagten und keine adäquaten Alternativen anbieten konnten.
Diese Tendenz verurteilt das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. „Die Verbraucher verfügen über die gleichen Rechte wie die Veranstalter; wenn der Veranstalter sich selbst ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis vier Wochen vor Reisebeginn einräumt, dann müssen auch die Kunden bis zu vier Wochen vor Reisebeginn kostenfrei zurücktreten können“, meint Stephan Schiller für den Branchenverband.
Eine solch kurzfristige Absage durch den Veranstalter ist aber nicht nur ein juristisches Problem. Wenn die Ferienträume der Kinder oder Jugendlichen buchstäblich „baden“ gehen, ist das für sie eine schwere Enttäuschung. Zudem sind viele Eltern in der eigenen Terminplanung – ob für die Arbeit oder für den Urlaub – abhängig von der Kinder- oder Jugendreise.
Das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. (Berlin) wurde <numconv6p0 val="1997" sch="1" />1997</numconv6p0 /> zur Qualitätssicherung in Mannheim gegründet. Seine über <numconv6p0 val="80" sch="1" />80</numconv6p0 /> Mitglieder und Partner müssen sich an die Leitsätze des Branchenverbandes halten. Später verabschiedet die Mitgliederversammlung Qualitätskriterien, die im Kern einen Fragenkatalog darstellen, anhand dessen Eltern, Teilnehmende und Veranstalter feststellen können, ob der Grad der Übereinstimmung so hoch ist, dass zu erwarten ist, dass Eltern und Teilnehmende nach der Rückkehr zufrieden sind. Im Mai <numconv6p0 val="2007" sch="1" />2007</numconv6p0 /> startete nach einer fast zehnjährigen Vorbereitung das QMJ Qualitätsmanagement Kinder- und Jugendreisen für Unterkünfte in ganz Deutschland. Zuvor war es vier Jahre in Mecklenburg-Vorpommern getestet worden. Mit dem seit Mai <numconv6p0 val="2008" sch="1" />2008</numconv6p0 /> vergebenen Qualitätssiegel Rahmenbedingungen Reisebegleitung „Sicher Gut“ gibt es vier Bausteine des BundesForum zur Qualitätssicherung von Kinder- und Jugendreisen.