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Neuerungen beim Freiwilligen Sozialen Jahr

Potsdam. Es kann wieder losgehen! Die letzten Hürden, die das neue JugendfreiwilligendiensteGesetz (JFDG) mit sich gebracht hat, sind genommen, heißt es im Newsletter der Brandenburgischen Sportjugend (Potsdam) vom 03.06.2009. Seit 16. April liegen die neuen FSJ-Verträge zum Download bereit!

Was hat sich verändert?
Durch die Festlegung, dass das FSJ umsatzsteuerpflichtig ist, haben sich die Kosten für die Einsatzstellen erhöht.

Zusätzlich zur bisherigen Tätigkeitsbeschreibung müssen Einsatzstelle und Freiwilliger festlegen, welche Kompetenzen während des FSJ erworben werden sollen. Zudem soll der Freiwillige ein spezielles Projekt betreuen. Dafür muss ein zusätzliches Formular ausgefüllt werden.

Das klassische FSJ muss nicht mehr in einem Stück absolviert werden (gilt nicht für Kriegsdienstverweigerer!). Maximal dürfen 18 Monate Freiwilligendienste geleistet werden. Auch dafür gibt es ein zusätzliches Formular.

8 Wochen Antragsfrist, statt vorher 4 Wochen

Was ist geblieben?
Die gute Grundidee des bürgerschaftlichen Engagements!!!

Die Einsatzstellen können sich "ihren" Freiwilligen selbst wählen (auch aus dem eigenen Verein).

Der Verwaltungsaufwand wird weitestgehend vom Träger abgefangen, so dass sich die Einsatzstellen auf die Arbeit mit dem Freiwilligen konzentrieren können.

Die unkomplizierte Anerkennung als Einsatzstelle.

Wer noch nichts mit FSJ zu tun hatte…
sollte hier weiter lesen!

Was ist das FSJ und wer kann es ableisten?
Das FSJ ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr. Das klassische FSJ kann von jedem, der zwischen 18 und 27 Jahren abgeleistet werden. Die Gründe können sehr unterschiedlich sein: den gewünschten Studien- oder Ausbildungsplatz nicht bekommen, Unsicherheit hinsichtlich des Berufswunsches usw. Das klassische FSJ dauert mindestens 6 und höchstens 18 Monate.
Das KDV-FSJ (als Zivildienstersatz) kommt für alle jungen Männer zwischen 18 und 22 Jahren in Frage. Es dauert genau 12 Monate und wird statt des Zivildienstes abgeleistet. Die Vereine müssen in dieser Zeit nicht mehr auf ihre aktiven Ehrenamtlichen verzichten.

Welche Voraussetzungen sind notwendig?
Bereitschaft, ein Jahr im Verein für und mit Kindern und Jugendlichen tätig zu sein

Erfahrungen als (Co-) Übungsleiter sind empfehlenswert

Lizenzen sind nicht notwendig. Diese erwirbt der Freiwillige in 25 Pflicht-Seminartagen

Welche Aufgaben darf ein Freiwilliger übernehmen?
Vorbereitung und Durchführung von Trainingseinheiten

Wettkampfbetreuung

Organisation und Durchführung von Sportfesten, Freizeiten usw.

Übernahme von Platz- und Hallenwartfunktion in geringem Umfang

Übernahme von Verwaltungstätigkeiten in geringem Umfang

Was passiert in den 25 gesetzlich vorgeschriebenen Seminartagen?
Der Freiwillige absolviert u.a. die Übungsleiter-Breitensport-C-Lizenz, die Jugendleiter-Lizenz und einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs.

Was bekommt der Freiwillige für seine Tätigkeit und welche Kosten kommen auf die Einsatzstelle zu?
Der Freiwillige erhält 300 Euro Taschengeld (inkl. Unterkunft- und Verpflegungspauschale) und auch 26 Tage Urlaub.

Über den Träger (die Brandenburgische Sportjugend) werden das Taschengeld, die Sozialversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die Kosten für die Seminare (keine Fahrkosten) abgesichert.

Die Einsatzstelle muss sich an den Gesamtkosten beteiligen. Diese liegen nach Abzug unterschiedlicher Fördergelder bei dem KDV-FSJ bei 180 Euro monatlich und bei dem klassischen FSJ bei 550 Euro monatlich.

Auf der Homepage www.sportjugend-bb.de hat die Brandenburgische Sportjugend noch weitere Informationen zum FSJ zusammengestellt. Wer auch dort noch nicht alle Fragen beantwortet bekommt, kann auch gern anrufen: 0331/97198-56. Die Deutsche Sportjugend ist Mitglied des BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. aus Berlin.