Der Deutsche Bundestag hat am 25. Mai 2007 beschlossen, dass im Jugendschutzgesetz die Altersgrenze für das Rauchen in der Öffentlichkeit und den Erwerb von Tabak auf 18 Jahre heraufsetzt wird. Die neue Regelung tritt vorbehaltlich der Zustimmung im Bundesrat zum 1. September 2007 in Kraft. Zigarettenautomatenhersteller haben bis zum 1. Januar 2009 Zeit, ihre Automaten umzustellen.
Die Neuregelung hat für alle Jugendreisen unmittelbare Folgen, denn Reisegruppen sind Öffentlichkeit. Damit entsteht für die Gruppenleitungen eine gesetzliche Pflicht zur Verhinderung des Rauchens, was bei 18 % Nikotinabhängigen in der Altersgruppe schwierig sein dürfte. Problematisch dürfte für die Veranstalter von Kinder- und Jugendreisen sein, dass das Passivrauchen damit vermutlich zum Reisemangel wird.