Zu den Themenbereichen, in denen Träger der Jugendhilfe und andere Kinder- und Jugendreiseanbieter immer wieder besonderen Qualifizierungsbedarf anmerken, gehören seit Jahren gleichbleibend die Rechtsfragen. Das zum 1. September beschlossene generelle Rauchverbot für Minderjährige in der Öffentlichkeit dürfte den Beratungsbedarf sehr aktuell steigern. Das Auslaufen von Übergangsfristen bei der Küchenhygiene in allen Fällen, in denen Gemeinschaftsverpflegung bei Gruppenreisen serviert wird oder die fortschreitende Ausdehnung der Haftung des deutschen Kinder- und Jugendreiseveranstalters für die Sicherheit der benutzten Einrichtungen seiner Partner im Ausland, wirken in die gleiche Richtung.
Das BundesForum hat daher vorgeschlagen, beim Jugendhilfetag 2008 in Essen im Rahmen des Fachprogramms einen Workshop zu Rechtsfragen anzubieten. Außerdem soll ein Rahmenvertrag mit einem Anwalt/ einer Anwältin zur Beratung der Mitglieder und Partner besonders in den Fragen ihrer Geschäftsbedingungen abgeschlossen werden.