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Regierung plant Rauchverbot für Minderjährige

Maßnahmebündel zum Jugendschutz: Rauchen ab 1.7.2007 nur noch für Erwachsene?

Nach den verschärften Angaberichtlinien von Tabak an Jugendliche seit dem 1.1.2007 soll nun das Rauchen generell für Minderjährige verboten werden.

Das Kabinett stimmte am 14. Februar über eine ganze Reihe von Maßnahmen ab. Am 28. Februar soll über einen Gesetzesentwurf beraten werden. Anschließend müssen sowohl Bundestag als auch Bundesrat darüber entscheiden.

Seit Jahresbeginn sind Tabakwerbung und Sponsoring bereits verboten. Tabakautomaten dürfen nach einer Übergangsfrist nur noch mit Altersnachweis funktionieren (wir berichteten).

Jetzt ist vorgesehen, im Jugendschutzgesetz bei den Bestimmungen über das Rauchen in der Öffentlichkeit die Worte "unter 16 Jahren" zu streichen und damit für alle Minderjährigen Rauchen in der Öffentlichkeit grundsätzlich zu verbieten.

Sollte das geplante Rauchverbot bereits für diese Sommerferien (ab 9.7.) gelten, bedeutet das für Kinder- und Jugendreiseveranstalter akuten Handlungsbedarf. Viele Träger sind mitten in der Planung für ihre Betreuerschulungen und bereiten Informationen für die Eltern und Teilnehmer vor.

Für Reisen, die für Minderjährige ausgeschrieben sind, können eigentlich nur noch Betreuer eingesetzt werden, die Nichtraucher sind. Wie will man dieses Verbot sonst durchsetzen? Und welche Folgen hat es, dass ehrenamtliche Leiterinnen und Leiter von Ferienmaßnahmen durch die vorgesehene Veränderung der Arbeitsstättenverordnung in Zukunft einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben? Wie wird sich das auf Kinder- und Jugendreisen auswirken? Lösen Raucher Reisemängelansprüche von Eltern aus?