Fehlen in einem Urlaubshotel die im Reiseprospekt all-inklusive … zusätzlich 10 bis 23 Uhr versprochenen Snacks, so hält das Landgericht Duisburg dafür eine Reisepreisminderung von 5 Prozent (= hier bei 1.770 € = rund 90 €) für angemessen.
Das Gericht stellte im Übrigen fest, dass eine Mängelanzeige beim Hotel-Personal ausreicht, wenn von dort keine Information folgt, nach der auf jeden Fall auch die Reiseleitung in Kenntnis gesetzt werden müssen. (AZ: 12 S 26/05)
Sollte sich diese Meinung durchsetzten, wird es für alle Veranstalter wesentlich schwieriger und für alle Verbraucher einfacher. Bleibt zu hoffen, daß dieses unseriöse Reisende nicht gegen Veranstalter ausnutzen.