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Reiseveranstalter haften für Unfälle im Ferienlager

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Rechte minderjähriger Verbraucher bei Unfällen in Ferienanlagen gestärkt. Die Richter entschieden nach einer Meldung von MDR INFO vom 18. Juli 2006, dass der Reiseveranstalter haftbar gemacht werden kann, wenn er nicht ausreichend für die Sicherheit seiner Gäste gesorgt hat.

Damit gab das Gericht einer Schmerzensgeldklage der Eltern eines elf Jahre alten Jungen aus Thüringen statt, der im Sommer 2001 in Griechenland im Hotel-Pool ertrunken war, weil er mit dem Arm in ein ungesichertes Absaugrohr geriet. Auch das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln hatten der Klage der Eltern stattgegeben, der Reise-Veranstalter das Urteil jedoch angefochten.