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Wenn sture Zugbegleiter den Urlaub verhindern

Um die Ferien entspannt zu beginnen, nutzen viele Urlauber das Angebot ‚,Rail and Fly´´. Denn wer mit dem Zug zum Flughafen fährt, muss sich weder mit Staus noch Parkplatzproblemen oder gar Pannen herumplagen. Doch auch der Zug bietet keine Garantie für eine pünktliche Ankunft am Flughafen. Grundsätzlich können Urlauber jedoch nicht die Bahn dafür verantwortlich machen, wenn sie ihren Flug verpassen, weil ihr Zug Verspätung hat. Dennoch weisen Experten auf einen Fall hin, der im Sinne der Urlauber und gegen die Bahn entschieden wurde.

Ein Selbstmörder hatte sich für den Freitod auf Schienen entschieden, so dass der Zug mitten auf freiem Gelände länger halten musste. Mit an Bord des Zuges waren Urlauber, die nun drauf und dran waren, ihren Australien-Flug zu verpassen. Sie baten den Zugbegleiter darauf hin, aussteigen zu dürfen, um mit einem Taxi, das an den parallel laufenden Feldweg bestellt werden sollte, weiterzufahren. Doch der Schaffner weigerte sich und ließ aus Gründen der Sicherheit niemanden aus dem Zug steigen, da zwischen Zugtreppe und Gleis ein Abstand von einem Meter war. Die erbosten Urlauber hatten keine Chance, den Zug zu verlassen und verpassten prompt ihren Flug. Das Geld für eine nicht eingeplante Übernachtung sowie das teurere Ticket am nächsten Tag, an dem nur noch Plätze in der Business-Class frei waren, forderten sie von der Bahn zurück. Und diese musste zahlen. Denn die Richter waren der Ansicht, dass der Zugbegleiter diesen Einzelfall individuell hätte prüfen und eine Ausnahme machen müssen. Ein Abstand von einem Meter zwischen Zugtreppe und Gleis habe kein Verweigerungsgrund sein dürfen. Auch für die Befürchtung, weitere Reisende hätten aussteigen wollen, seien keine Anhaltspunkte gegeben. Hätten die Urlauber ein Taxi an den Feldweg rufen dürfen, hätten sie den geplanten Abflug erreicht (AG Augsburg, AZ: 74 C 2694/04).