Aktuelle News zum Thema Kinder- und Jugendreisen auf: www.JugendreiseNews.de

News Details

ALG-II-Behörde muss auch Oberstufenfahrt voll bezahlen

Die Kosten für Klassenfahrten müssen in jedem Fall zusätzlich zum Arbeitslosengeld II und in voller Höhe von der Arbeitsagentur oder Arbeitsgemeinschaft übernommen werden.   Dabei gelten auch Studienfahrten von Leistungskursen am Gymnasium als Klassenfahrt, wie das Sozialgericht Oldenburg entschied und Förderland am Montag, 7. August 2006, mitteilte.

Damit bekam ein ALG-II-Empfänger Recht, der eine einstweilige Anordnung gegen das zuständige Jobcenter beantragt hatte. Das Jobcenter hatte die Übernahme der Kosten von 435 Euro für eine Kursfahrt an den Gardasee mit der Begründung abgelehnt, dass die Teilnahme für Schüler nicht verpflichtend sei. Zudem handele es sich bei einer Oberstufenfahrt nicht um eine Klassenfahrt.

Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. Es gebe keine Altersbegrenzung für den Anspruch auf Kostenübernahme bei einer Klassenfahrt und auch keine gesetzliche Unterscheidung von Klassen- und Studienfahrten. Damit müssten die Kosten für eine Leistungskursfahrt in voller Höhe vom Jobcenter übernommen werden.

(SG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Juni 2006, AZ: S 47 AS 610/06 ER)