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BundesForum Kinder- und Jugendreisen verurteilt Alkoholexzesse bei Reisen scharf / Branchenverband fordert strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und anderer Regelungen

Berlin. Das BundesForum Kinder- und Jugendreisen ist strikt gegen jegliche Art von Reisen, bei denen gegen bestehende Gesetze verstoßen wird. Im Fokus des Branchenverbands: Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz im Zusammenhang mit Alkohol, heißt es in einer am 01.08.2009 verbreiteten Pressemitteilung. In jüngster Zeit seien die Praktiken einiger Reiseveranstalter bekannt geworden, die nicht dem BundesForum angehören. Bei Reisen dieser Unternehmen wurde harter Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt. Bei einigen Partys soll es laut Eltern und Teilnehmern sogar zum „Komasaufen“ – also zum exzessiven Konsum von hochprozentigen Getränken – gekommen sein.
Das BundesForum Kinder- und Jugendreisen kann solche Vorfälle nicht tolerieren. Stephan Schiller vom Branchenverband: „Wir haben nichts gegen Partys und wir sind auch keine Spaßverderber. Im Sinne moderner Suchtprävention kann es sinnvoll sein, wenn Jugendliche im geschützten Rahmen einer Jugendreise unter Aufsicht kleinere Mengen Alkohol trinken dürfen, wenn sie es wollen. Flatrate-Partys und Komasaufen mit Alkopops und Schnäpsen haben damit allerdings nichts zu tun. Dadurch werden Minderjährige zum exzessiven Alkoholkonsum verführt – das ist verantwortungslos und kriminell!“ Schiller fordert auch von Gewerbe- und Jugendämtern mehr Aufmerksamkeit für den Jugendschutz. „Wir hoffen, dass wir dahingehend weiter sensibilisieren können. Es besteht ein meilenweiter Unterschied zwischen guten, betreuten Jugendreisen und diesen schwarzen Schafen. Der Verband möchte, dass Jugendreisen ein toller Erfahrungs- und Lernort für junge Leute sind.“
Das BundesForum dient für viele Eltern und andere Interessierte als Beratungsstelle und Anlaufstation auf der Suche nach einer geeigneten Jugendreise. „Auf den ersten Blick – zum Beispiel im Internet – ist es nicht leicht, die seriösen Veranstalter zu finden. Es sei denn, sie lassen sich von uns helfen,“ empfiehlt Schiller. Um die Beratung weiter zu vereinfachen, hat das BundesForum eine Checkliste erstellt, mit der schnell herausgefunden werden kann, ob ein Veranstalter seriös ist. Die Liste können Interessierte von der Homepage des BundesForum (www.BundesForum.de) herunterladen.
Seit seiner Gründung 1997 setzt sich der Branchenverband für qualitativ gute Angebote im Bereich Kinder- und Jugendmobilität ein. Bisher wurden drei Jugendreise-Veranstalter aus dem Verband ausgeschlossen, weil gegen Gesetze verstoßen wurde oder die strengen Kriterien des BundesForum nicht eingehalten wurden. Aufnahmeanträge vieler anderer Veranstalter, die die Standards des Verbands nicht erfüllen, wurden abschlägig beschieden oder bereits im Vorfeld verneint. Das BundesForum Kinder- und Jugendreisen zertifiziert auf Wunsch Veranstalter für die gute Ausbildung ihrer Betreuer mit dem "Qualitätsmanagement Kinder- und Jugendreisen Rahmenbedingungen Reiseleitung Sicher Gut!", das vom Bundesjugendministerium und der Bundesjugendministerin unterstützt wird. (Infos unter www.SicherGut.net)
Ein Überblick über die rechtliche Lage lt. Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. kurz Jugendschutzgesetz (JuSchG), und anderer Regelungen
Alle Reiseveranstalter, die Reisen für unter 18jährige ohne Betreuung anbieten oder gegen Regelungen des "Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit" verstoßen, machen sich strafbar. In der Öffentlichkeit gilt Folgendes, sofern kein Personensorgeberechtigter anwesend ist: Branntwein, branntweinhaltige Getränke, brandweinhaltige Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügigen Mengen enthalten, und sogenannte Alkopops dürfen nicht an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr abgegeben werden, auch der Verzehr darf nicht geduldet werden; andere alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden, auch der Verzehr darf nicht geduldet werden.
Dieses Gesetz gilt für deutsche Staatsbürger auch im Ausland. Wenn es im Reisezielland ein schärferes Jugendschutzgesetz gibt, dann gilt das für alle. Eltern können ihre Personensorgeberechtigung nicht auf einen Veranstalter oder Wirt übertragen, die Aufsichtspflicht kann auf dafür qualifizierte Teamer zeitweilig übertragen werden. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Flatrate-Partys, bei denen der Gast einen Festpreis zahlt und dafür unbegrenzt trinken darf, sind auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums bereits seit 2007 rechtlich nicht mehr zulässig, unabhängig vom Alter der Gäste. Wer dennoch solche Partys anbietet, muss mit Sanktionen rechnen – bis hin zum Entzug der Gaststättenerlaubnis.