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Ferienfreizeiten auch künftig ohne Polizeiliches Führungszeugnis

Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Übergriffen durch Betreuungspersonal wurde unlängst für Beschäftigte von Einrichtungen der Jugendhilfe die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse zu Pflicht gemacht. Als Folge dieser Neuregelung kamen dann einige übereifrige Jugendämter auf den abstrusen Gedanken, wer Förderung für Ferienmaßnahmen bekommen wolle, müsse künftig für alle ehrenamtlich mitarbeitenden Betreuerinnen und Betreuer solche Zeugnisse vorweisen.

Es bedurfte einer Debatte auf der Ebene der Obersten Jugendbehörden der Länder, um klarzustellen, daß dies keineswegs Ziel der Gesetzesänderung war.

Der Vorgang macht allerdings auch deutlich, daß die vom BundesForum bereits vor zwei Jahren beschlossene Veränderung der eigenen Qualitätskriterien sehr aktuell ist. Betreuerinnen und Betreuer müssen in ihrer Ausbildung für das Thema sexuelle Gewalt und Ausbeutung sensibilisiert werden. Jeder Träger muß im Rahmen der Ausbildung auch Instrumente entwickeln, die dazu geeignet sind, solche Risiken zu minimieren.