Der Regelsatz an Unterhalt für ein neunjähriges Kind nach dem Sozialgesetzbuch in Höhe von 207 Euro seien zu wenig, um dem Kind auch noch die Teilnahme an einem Schulausflug zu ermöglichen. Diese Meinung brachte ein Vater in einer Klage beim Sozialgericht Stuttgart gegen die Arge Arbeitsgemeinschaft des Kreises und der Arbeitsagentur Rems-Murr vor, um für seinen neunjährigen Sohn die Kosten eines Schulausflugs in Höhe von 9 Euro erstattet zu bekommen, berichtet die Backnanger Kreiszeitung in ihrer Wochenendausgabe.
Vor Gericht scheiterte der Mann. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, dass nur die Kosten für mehrtägige Klassenausflüge übernommen werden können. Der Kläger führte dagegen weiter an, dass eine Nichtteilnahme an der Klassenfahrt zu einer Ausgrenzung seines Sohnes führe und dies verfassungswidrig sei. Das Gericht änderte seine Meinung jedoch nicht.
Bleibt an dieser Stelle auf der einen Seite die Frage offen, ob der Staat arbeitslosen Eltern alle Kosten, die sie für ihre Kinder aufwenden, erstatten muß, und auf der andere Seite nichts anderes als die Feststellung übrig, der Vater hat gut pädagogisch argumentiert. Ggf. wird eine anderes Gericht zu einem anderen Urteil kommen.
Diese Problematik betrifft aber momentan nicht nur Kinder arbeitsloser Eltern, sondern oftmals auch der ausländischer Eltern, die ihren Kindern, die Teilnahme nicht erlauben wollen. Eine Lösung zeichnet sich nicht ab.