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Lehrer dürfen Snowboard-Kurse von der Steuer absetzen

Der BFH hat ein Grundsatzurteil zur steuerlichen Absetzbarkeit von Snowboard-Kursen veröffentlicht. Danach dürfen Lehrer den entsprechenden Aufwand als Werbungskosten absetzen, das oberste deutsche Steuergericht in München mitteilte. Der von der Thüringer Landeszeitung am 26. Juli 2006 veröffentlichten Entscheidung zufolge ist aber Voraussetzung, dass ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht (Az.: VI R 61/02).

Der BFH gab damit der Klage eines Sportlehrers aus Niedersachsen statt. Der Pädagoge leitete die Wintersport-Arbeitsgemeinschaft seiner Schule und organisierte und betreute Klassenfahrten ins Skilager. Dennoch hatte das zuständige Finanzamt die Auslagen für den mehrtägigen Snowboard-Kurs mit abschließender Prüfung nicht als Werbungskosten anerkannt. Der BFH entschied nun zu Gunsten des Pädagogen und betonte, dieser habe den Kurs besucht, um den Schülern auch moderne Wintersportarten vermitteln zu können. Der Tatsache, dass nach der Prüfung kein Zertifikat ausgestellt worden sei, komme dabei keine Ausschlag gebende Bedeutung mehr zu.

Damit dürfte es für Lehrerende leichter geworden sein, entsprechende Kosten insgesamt abzusetzen. Vielleicht fällt es nach diesem Urteil dann ja auch wieder Lehrenden leichter Klassenfahrten zu leiten. Denn zumindest dem Autor sind Fälle bekannt geworden, in denen Klassenfahrten nicht zustande gekommen sind, weil sich keine Lehrenden gefunden hatten, die bereit waren, diese zu leiten.