51 Au-Pair Vermittlungsagenturen erhalten RAL-Gütezeichen am 15.3.2006 in Berlin
Während einer von der Referatsleiterin des BMFSFJ, Barbara Wurster, moderierten Pressekonferenz im Presse- und Besucherzentrum des Reichstages bekamen die ersten 51 Au-Pair Agenturen der Gütezeichengemeinschaft Au pair e.V. das neue RAL-Gütezeichen "Au pair incoming" verliehen.
Das Gütezeichen ist nur für Au-Pairs gültig, die nach Deutschland kommen, jedoch sind erweiterte Gültigkeitsbereiche in Zukunft relativ sicher. Bisher sind der Gütegemeinschaft Au pair e.V. 94 Agenturen beigetreten, von denen bereits 51 das RAL-Gütezeichen tragen.
Staatssekretär im BMFSFJ, Gerd Hoofe, lobte in seiner Rede die Vorteile der Zertifizierung und ermutigte alle Agenturen, an der Prüfung teilzunehmen. Auf Seiten der Au-Pairs und der Gastfamilien würde durch ein Gütezeichen eine Vertrauensbasis gelegt, die den Qualitäts- und Sicherheitsstandard für alle Beteiligten erhöhe.
Nach den neuen geltenden Standards erhalten Au-Pairs monatlich 260 € Taschengeld und sind kranken-, unfall- und haftpflichversichert. Die Gastfamilie muß die Teilnahme am täglichen Leben wie der Teilnahme an den Mahlzeiten ermöglichen und dem Au-Pair ein Zimmer von mindestens 8 m2 zur Verfügung stellen. Das Au-Pair hat zudem Anspruch auf 2 Tage bezahlten Urlaub im Monat und muß nicht jedes Wochenende arbeiten.
Im Gegenzug übernehmen die Au-Pairs höchstens 6 Stunden am Tag undwöchentlich höchstens 30 Stunden leichte Hausarbeiten. Au-Pairs müssen praktische Erfahrung im Umgang mit Kindern und deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.