Polizeiliches Führungszeugnis auch für Ehrenamtliche?
Im Zuge der landesrechtlichen Umsetzung der Neuerungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KICK) wird in Hamburg darüber nachgedacht, auch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Verpflichtung einzubeziehen, sich regelmäßig gegenüber dem Träger durch polizeiliche Führungszeugnisse legitimieren zu müssen.
Damit sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe nachweisen, dass sie nicht einschlägig (z.B. Kindesmissbrauch) vorbestraft sind. Wer sich schon jetzt dafür wappnen möchte, kann bei der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe für 5 EUR eine Broschüre über die Rechtsänderungen bei der agj Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe (Berlin) bestellen. Das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. ist Mitgleid der agj.