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Rauchverbot für alle Jugendlichen

Das Abgabealter von Tabakwaren wird ab 1. September mit in Kraft treten des Nichtraucherschutz-Gesetzes auf 18 Jahre angehoben. Nach dann geltendem Recht dürfen in der Öffentlichkeit weder Tabakwaren an Kinder und Jugendliche abgegeben, noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden, heißt es in einer am 30.08.2007 bekannt gewordenen Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit. Dazu hat die BAJ Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (Berlin) einen aktualisierten Jugendschutzflyer herausgegeben (Link s.u.).

Und was passiert mit Jugendlichen unter 18 Jahren, die auf der Straße rauchen? An den Vorschriften ändert sich nach Aussage des Bundesgesundheitsministeriums (www.bmg.bund.de/ FAQ zum Nichtraucherschutz) bis auf die Heraufsetzung der Altersgrenze auf unter 18-Jährige nichts. Kinder und Jugendliche werden nicht mit einem Bußgeld belegt. Es kann allerdings ein Bußgeld für diejenigen geben, die an Jugendliche Tabak abgeben oder ihnen das Rauchen gestatten. Diese Vorschriften richten sich vor allem an Veranstalter oder Gewerbetreibende, die bei einem Verstoß mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden können.

Für die Zigarettenautomaten gilt eine Übergangsfrist, dies ist aus technischen Gründen erforderlich. Sie müssen zum 1. Januar 2009 so ausgestattet sein, dass Jugendliche unter 18 Jahren keine Zigaretten mehr am Automaten erhalten können.

Das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. ist Kooperationspartner der BAJ z.B. bei der auf der unten genannten Seite auch genannten Publikation Jugendschutz in Ferienländern.