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Schullandheimaufenthalte für alle! – Teilnahmeverweigerung?!

Zunehmend verweigern Eltern ihren Kindern – und zwar nicht nur den Mädchen – die Teilnahme an mehrtägigen Veranstaltungen, so auch und vor allem an Schullandheimaufenthalten. Die Eltern argumentieren dabei zumeist mit religiösen Gründen.

Die Teilnahmeverweigerung dieser Schüler/innen bedingen pädagogische Unzulänglichkeiten und zumeist auch organisatorische Schwierigkeiten:

– Bei den Schülerinnen und Schülern handelt es sich zumeist um Kinder nichtdeutscher Eltern sowie um Kinder von Spätaussiedlern. Bei beiden Gruppen ist ein Schullandheimaufenthalt besonders wertvoll, weil das mehrtägige Zusammenleben dieser Kinder mit ihren deutschen Mitschülerinnen und Mitschülern ein intensiver und nachhaltiger Integrationsprozess ist. Die Kinder sind veranlasst, nicht nur während der Unterrichtsvormittage, sondern ‚rund um die Uhr‘ die deutsche Sprache zu hören und zu sprechen; alle Kinder erleben die Sonderheiten der anderen und lernen so, einander besser zu verstehen.

– Das Gemeinschaftserlebnis eines Schullandheimaufenthaltes, von dem viele Schüler/ innen noch nach Jahrzehnten erzählen, bliebe den Daheimgebliebenen versagt.

– Da während des Schullandheimaufenthaltes (auch) Unterricht – in anderer Form – stattfindet, haben die Kinder, die an der Fahrt nicht teilnehmen dürfen, auch einen unterrichtlichen Nachteil. Dies gilt um so mehr, als Schullandheimaufenthalte genutzt werden, um Lerninhalte, die in der Schule vorbereitet werden, intensiv zu erarbeiten, um sie dann nach dem Aufenthalt in den ‚normalen‘ Unterricht zurückfließen zu lassen.

– Werden mehrere Kinder einer Klasse daran gehindert, an Klassenfahrten teilzunehmen, dann entsteht für die Schulleitung das Problem, diese Kinder pflichtgemäß in einer Parallelklasse betreuen zu lassen. Das stört auch den Unterricht in diesen Klassen angesichts der derzeitig an den meisten Schulen beträchtlichen regulären Schülerzahl erheblich, so dass, wie uns bekannt wurde, sich einzelne Schulleiter veranlasst sehen, bei Verweigerung Einzelner die Genehmigung für eine Klassenfahrt zu versagen.

Aus den genannten Gründen fordert der Verband Deutscher Schullandheime alle Mitglieder auf, bei den Kultusministerien, Schulen, Lehrern, Eltern sowie weiteren Betroffenen das Problem zu verbalisieren, damit diese durch geeignete Maßnahmen die Teilnahme aller Schüler/innen an einer Klassenfahrt – als einer verbindlichen schulischen Veranstaltung – zur Pflicht machen. Der Bundesverband bittet seine Partner um Unterstützung und wird seinerseits auch entsprechende Initiativen ergreifen.

Die Schullandheimträger und Landesverbände mögen überdies Interessierten aufzeigen, welche finanziellen Unterstützungen von Amts wegen den Schülerinnen und Schülern für Klassenfahrten gewährt werden und wo unterstützungsbedürftige Eltern entsprechende Anträge stellen können.

Dadurch kann man dem Hinweis mancher Eltern begegnen, dass sie die Kosten für den Schullandheimaufenthalt nicht aufbringen können.

Der Bundesvorstand des Verbandes Deutscher Schullandheime e.V.

Hamburg, den 19. Mai 2006

Verband Deutscher Schullandheime e.V.

Kontakt: 040 / 8901541

E-Mail: verband@schullandheim.de

Geschäftsstelle: Mendelssohnstraße 86, 22761 Hamburg Tel.. 040 / 890 15 41, Fax: 040 / 89 86 39

Vorsitzender: H o r s t A y e

Kontakt: 0461-63141

E-mail: horst.aye@schullandheim.de

Zur Baumschule 11, 24943 Flensburg

Tel.: 0461-63141 Telefax: 0461-62747