Das Telekommunikationsgesetz 2003 (BGBl. I Nr. 70/2003) hat die Bedingungen für unerwünschte Aussendungen als E-Mail oder SMS im Kontakt mit Unternehmen und Organisationen sehr verschärft.
Nach Auffassung des BGH verstößt es gegen die guten Sitten, unaufgefordert auf elektronischem Weg Leistungen anzubieten. Postversand ist dagegen weiterhin zulässig.