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Verteidiger kündigen Revision nach Bewährungsstrafe für Marco W. an

Antalya. Ein Gericht hat Marco W. aus Uelzen wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren, zwei Monaten und 20 Tagen Haft verurteilt. Das Gericht befand Marco für schuldig, im Osterurlaub 2007 die damals 13jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben, heißt es im ARD-Internetauftritt. Dem Urteil zufolge bleibt er auf freiem Fuß, steht aber in den kommenden zwei Jahren und sechs Monaten unter Bewährung und muss seine verbleibende Haftstrafe absitzen, sollte er sich in dieser Zeit etwas zuschulden kommen lassen. Der heute 19jährige Marco nahm an der Verhandlung nicht persönlich teil.

Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Beweisführung sei nicht wissenschaftlich und professionell genug gewesen, sagte Verteidiger Mehmet Iplicioglu vor dem Gericht. Zwar seien in Charlottes Körper Spermien gefunden worden, es sei aber unklar, ob diese von Marco stammten. Außerdem habe ein Gutachter ausgesagt, dass das Mädchen noch Jungfrau sei. Marcos zweiter Verteidiger Ahmet Ersoy kündigte an, Revision beim türkischen Berufungsgerichtshof in Ankara einzulegen. Er sagte, ein solches Verfahren könne mehrere Jahre dauern.

 

Marco selbst hatte stets ausgesagt, dass es mit Charlotte nach einem Discobesuch zu einvernehmlichen Zärtlichkeiten gekommen sei. Das Mädchen habe ihm gesagt, es sei 15 Jahre alt. Er war am 12. April 2007 in einem Urlaubshotel an der türkischen Riviera festgenommen worden.

 

Die Eltern von Marco W. äußerten sich "enttäuscht und entsetzt" über die Verurteilung ihres Sohnes. "Dieses Urteil sagt nichts über Marcos Schuld oder Unschuld aus, sondern etwas über die Rechtsstaatlichkeit des Gerichts", sagte die Marcos Mutter. "Die lange U-Haft musste gerechtfertigt werden". Sie sei ist davon überzeugt, dass Marco für seine vollständige Rehabilitation kämpfen wolle.

 

Marcos Vater sagte, sein Sohn sei "maßlos enttäuscht" und empfinde das Urteil als ungerecht. "Das Strafmaß ist in keiner Weise gerechtfertigt", betonte der Vater. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg habe bei der Einstellung der Ermittlungen gegen ihn auf Grundlage der gleichen Akten wie das Gericht in Antalya entschieden.